Altholz entsorgen. Altholzentsorgung. Holzcontainer
Frankfurt am Main

Altholz entsorgen in der Nähe. Im Gegensatz zu Altholz AⅠ–AⅢ gilt Altholz IV als gefährlicher Abfall, daher benötigt Altholzentsorgung besondere Aufmerksamkeit.

Altholz entsorgen. Altholzentsorgung Container mieten!

Wenden Sie sich noch heute an unser Entsorgungsunternehmen, um loszulegen!





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    Flexibel, zuverlässig und kompetent wurden während Entkernung und Abriss Schutt und alle möglichen Materialien abtransportiert. Bei Problemen ist das Team lösungsorientiert, freundlich, persönlich.
    - Eigentümergemeinschaft Staub

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    Nettes und sehr zuverlässiges Team! Weiter so! 🙂
    - Wippler Parkett GmbH & Co. KG

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    Holzabfälle: Holz entsorgen!

    Altholz sind Holzabfälle, dazu zählen verbautes und behandeltes Holz, das bei Baumaßnahmen (Bauholz, Abbruchholz) und Renovierung anfällt.

    Im gewerblichen Bereich wie der holzbearbeitenden und holzverarbeitenden Industrie entstehen an diversen Stellen Holzabfälle aus Verbundhölzer,  Massivhölzer, Holzwerkstoffen uv.m.

    A1 Altholz entsorgen - Sicher Holzabfälle entsorgen

    Altholz A1

    Naturbelassenes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen bearbeitet wurde, z.B. Einwegpaletten, Verschnitt, Abschnitte, Späne, naturbelassenes Vollholz von Baustellen…

    A3 Altholz entsorgen - Sicher Holzabfälle entsorgen

    Altholz A3

    Altholz A3 mit halogenorganischer Beschichtung ohne Holzschutzmittel, z.B. Paletten mit Verbundmaterial, Küchenarbeitsplatten.

    A2 Altholz entsorgen - Sicher Holzabfälle entsorgen

    Altholz A2

    Als Altholz A2 wird behandeltes Altholz zumeist, beschichtetet oder lackiert, ohne halogenorganische Verbindungen und Holzschutzmittel, z.B. Holzwerkstoffe, Deckenpaneele, Schalhölzer, Zierbalken, Bauspanplatten, Dielen…

    A4 Altholz entsorgen - Sicher Holzabfälle entsorgen

    Altholz A4

    Altholz A4 bezeichnet Holzabfälle mit hoher Schadstoffbelastung durch Holzschutzmitteln sowie PCB-Holz, dazu zählen lackiertes Holz von Holzfenster, Außentüren, Gartenmöbel, Holzterrassen und Holzzäune.

    A1-A3 Altholz entsorgen

    Altholz bzw. Holzabfall wird fachgerecht als Altholz A1-3 oder Altholz A4 entsorgt. Die Richtlinien zur Entsorgung für Altholz sind streng geregelt. Wir helfen bei der Entsorgung Ihrer Holzabfälle und liefern die fachgerechten Holzcontainer.

    Holzcontainer bestellen

    Im gewerblichen Bereich wie der holzbearbeitenden und holzverarbeitenden Industrie entstehen an Holzabfälle aus Verbundhölzer,  Massivhölzer, Holzwerkstoffen uv.m.

    Altholz entsorgen: Holzcontainer was darf rein?

    • Behandeltes Holz entsorgen
    • Lackiertes Holz entsorgen
    • Imprägniertes Holz entsorgen
    • Lasiertes Holz entsorgen
    • Holz sichtschutz entsorgen
    • Holz terrassendielen entsorgen
    • Morsches Holz entsorgen
    • Holz Gartenzaun entsorgen
    • A1 für naturbelassenes Holz,
    • A2 und A3 für behandeltes Holz aus dem Innenbereich
    • A4 für behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Konstruktionsholz und imprägniertes Holz.

    Altholzverordnung (AltholzV)

    Die Altholzverordnung regelt die Entsorgung von Altholz als auch die Beseitigung. Indem die Verordnung Althölzern der unterschiedlichen Kategorien unterschiedliche Vorbehandlungs- und Nutzungsvorschriften zuweist, werden die stofflichen und energetischen Verwendungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Holzfraktionen geregelt.

    Die Altholzverordnung regelt, wie Altholz aus Bau- und Abbruchprojekten entsorgt werden muss. Die Verordnung schreibt die Verwendung bestimmter Behältertypen, den Transport und die Lagerung von Altholz vor.

    Das Ziel der Altholzverordnung ist es, die Umwelt zu schützen, indem sichergestellt wird, dass Altholz ordnungsgemäß entsorgt wird. Die Einhaltung der Verordnung ist sowohl für Eigentümer als auch für Unternehmen wichtig, die Altholz entsorgen möchten. Bauherren, Unternehmen und Gemeinden müssen sich an die Verordnung halten oder mit Bußgeldern rechnen. Vergewissern Sie sich also, dass Sie Ihre Verpflichtungen kennen.

    Zu den Verwendungsmöglichkeiten von Altholz gehören nach der Altholzverordnung

    • einerseits die verschiedenen Möglichkeiten der stofflichen Nutzung wie die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen, die Herstellung von Aktivkohle/Industrieholzkohle und die Erzeugung von Synthesegas als Chemierohstoff,
    • andererseits die energetische Verwertung von Altholz (z. B. Verstromung in Biomasseheizkraftwerken).

    Im Sinne dieser Altholzverordnung bedeuten die Begriffe:

    Altholz: Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind;

    Industrierestholz: die in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung, sowie der Holzwerkstoffindustrie anfallenden Holzreste.

    Gebrauchtholz: gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit mehr als 50 Masseprozent Holzanteil;

    Altholz A I:

    Altholz A1 ist naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde,

    Altholz A II:

    Altholz A2 ist verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,

    Altholz A III:

    Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,

    Altholz A IV:

    Altholz A4 ist mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholz-Kategorien A1, A2 oder A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz;

     

    PCB-Altholz: Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten;

    Holzschutzmittel: bei der Be- und Verarbeitung des Holzes eingesetzte Stoffe mit biozider Wirkung gegen Holz zerstörende Insekten oder Pilze sowie Holz verfärbende Pilze, ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz;

    Energetische Verwertung von Altholz: Verwertung von Altholz im Sinne des § 3 Absatz 23 in Verbindung mit dem Verfahren R 1 der Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes;

    Altholzbehandlungsanlage: Anlage zur stofflichen oder energetischen Verwertung von Altholz sowie Anlagen zur Sortierung oder sonstigen Behandlung von Altholz einschließlich jeweils zugehöriger Lagerung;

    Störstoffe: anorganische oder organische holzfremde Stoffe, insbesondere Bodenmaterial, Steine, Beton, Metallteile, Papier, Pappe, Textilien, Kunststoffe oder Folien, die dem Altholz anhaften, beigemengt oder mit diesem verbunden sind, soweit diese die Verwertung behindern.

    A1-A3 Holz entsorgen

    Altholz, Holz behandelt, Holz A2, gestrichenes Holz, furniertes Holz, verleimtes Holz, lackiertes Holz

    Altholz aus der Qualitätskategorie A II ist sogenanntes Restholz, das verleimt, gestrichen, beschichtet, lackiert oder anderweitig behandelt worden ist. Seine Beschichtung enthält keine halogenorganischen Verbindungen und keine Holzschutzmittel. Altholz kann sowohl stofflich als auch energetisch verwertet werden.

     

    A1-A3 Altholz Entsorgung

    Das Altholz wird mit Hilfe von Verfahren wie Überbandmagneten, NE-Metallabscheidern sowie der Handauslese von Störstoffen, z. B. Eisen-/Nichteisenmetallen, Glas, mineralischen Stoffen, Kunststoffen und Papier, befreit.

     

    Was passiert mit Holz A1-A3

    Altholz A2 ist ein wichtiger Wertstoff. Holzabfälle der Kategorie A1-A3 werden meist geshreddert und in Form von Holzhackschnitzeln als Sekundärbrennstoff der thermischen Verwertung zugeführt. Zum Teil werden diese Holzabfälle auch stofflich wiederverwertet.

    Was darf in Holzcontainer?

    • gestrichenes, furniertes, verleimtes oder lackiertes Holz aus dem Innenbereich, z.B.
    • Möbel aus dem Innenbereich (nicht imprägniert oder mit Holzschutzmitteln behandelt) oder
    • Spanplatten
    • Sperrholz
    • unbehandeltes Altholz (Holz AI)
    • Schalhölzer
    • Paneele
    • Diele
    • Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau
    • Türblätter und Zargen von Profilbretter für die Raumausstattung,
    • Deckenpaneele, Zierbalken usw.

    Holzcontainer bestellen. Holzabfälle entsorgen.

    Bevor SIE Holzabfälle entsorgen und einen Holzcontainer bestellen, entscheiden Sie wo dieser Holzcontainer stehen soll.

    • Steht der Holzcontainer auf einem privaten Grundstück steht, müssen Sie nichts weiter beachten, außer dass unser Containerfahrzeug ausreichend Platz für den An- und Abtransport (Durch- und Einfahrten benötigen eine Breite von 3 Metern und eine Höhe von 3,50) benötigt.
    • Steht der Holzcontainer auf öffentlicher Straße, einem Gehweg, Parkplatz oder am Straßenrand, benötigt man eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamts.

    Unsere Holzcontainer müssen auf einem geraden und festen Untergrund stehen. Zudem brauchen unsere Container-Fahrzeuge ein Rangierfeld von 12-15 x 4 Metern, da die Container nur von hinten abgesetzt werden können.

     

    Holzcontainer mieten

    Beim An- und Abtransport des Holzcontainer muss der Stellplatz zugänglich und frei sein. Anderenfalls entstehen Kosten von ca. 120 € für eine zweite Anfahrt.

    Schäden während der Mietdauer, ob am Holzcontainer selbst oder durch Durchmischungen mit Fremdabfällen muss der Kunde aufkommen. Sinnvoll ist es daher, eine Abdeckung zum Container dazuzubuchen.

    Für einen reibungslosen Ablauf beim An- und Abtransport des Holzcontainers muss ein Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch erreichbar sein. Anderenfalls erfolgt keine Übergabe bzw. Abholung des Containers und es muss ein neuer, kostenpflichtiger Termin ausgemacht werden.

    Altholzentsorgung

    Holzabfälle können auf verschiedene Weise entsorgt werden, z.B. durch Hacken und Verwendung als Mulch oder durch Kompostierung. Wenn Sie viel Holzabfall haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, ihn von unserem professionellen Entsorgungsunternehmen abtransportieren zu lassen.

    Wenn es um Altholzentsorgung geht, so fallen in Gewerbe- und Industriebetrieben große Mengen an Holzabfälle an, die sicher und verantwortungsvoll entsorgt werden müssen. Hier kommen wir als professionelles Entsorgungsunternehmen ins Spiel.

    Wir verfügen über die Erfahrung und die Ressourcen, um jede Art von Holzabfall zu entsorgen, von Altholz im Bauschutt über Behandeltes Holz, Lackiertes Holz, Imprägniertes Holz oder Lasiertes Holz. Wenn Sie also nach einer sicheren, zuverlässigen Möglichkeit suchen, Ihre Altholz loszuwerden, wenden Sie sich noch heute an unser professionelles Entsorgungsunternehmen.

    Als professionelles Entsorgungsunternehmen verfügen wir über die notwendigen Werkzeuge und Erfahrungen, um Ihre Holzabfälle schnell und effizient zu entfernen und zu entsorgen. Beauftragen Sie einen Profi und Sie können mögliche Probleme wie Brandgefahr oder Umweltschäden vermeiden.

    Erkundigen Sie sich immer, welche Vorschriften für die Altholzentsorgung  gelten. Altholz und Holzabfälle entstehen aus einer Vielzahl von Quellen, darunter Produktionsbetriebe, Bau- und Abbruchbaustellen und Sägewerke. Unternehmen, die Holzabfälle erzeugen, müssen sicherstellen, dass diese auf eine Art und Weise entsorgt werden, die alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wenn sie dies nicht tun, kann dies zu erheblichen Strafen führen. Wir kennen die verschiedenen Vorschriften zur Altholzentsorgung und können diese einhalten.

    Holz ist eine wertvolle natürliche Ressource, die ordnungsgemäß entsorgt werden sollte. Wenn Sie Altholz oder Holzprodukte haben, die als Kategorie A IV eingestuft sind, ist es wichtig, dass Sie das richtige Entsorgungsverfahren einhalten. Wenn Sie dies nicht tun, kann dies zu Geldstrafen und Umweltschäden führen. 

    Obwohl die Altholzentsorgung kein beliebtes Thema ist, ist es wichtig, dass wir alle wissen, wie man es richtig macht. Für Unternehmer ist es wichtig, über die Richtlinien und Protokolle der EPA auf dem Laufenden zu sein. Insbesondere was die Altholzentsorgung der Kategorie A IV betrifft. 

    Wenden Sie sich noch heute an unser Entsorgungsunternehmen, um loszulegen!

    Altholzentsorgung

    Weiterführende Informationen

    Altholz

    Im Jahr 2016 fielen in Deutschland ca. 10 Millionen Tonnen Altholz an, davon ca. 4,0 Millionen Tonnen als Bau- und Abbruchabfälle, ca. 2,6 Millionen Tonnen als Industrierestholz, ca. 0,9 Millionen Tonnen als Gebrauchtholz in Haus- und Sperrmüll, ca. 1,1 Millionen Tonnen als Verpackungs- und Siedlungsabfall und ca. 1,4 Millionen Tonnen als Saldo aus ca. 3,2 Millionen Tonnen an Importen und ca. 1,8 Millionen Tonnen an Exporten.

    Die Entsorgung von Altholz ist ein Problem, mit dem viele Länder konfrontiert sind, Deutschland ist weltweit führend bei der Wiederverwertung von Altholz. So wurden 2016 schätzungsweise 1,7 Millionen Tonnen Altholz verwertet. Der Großteil dieses Altholzes wird für die Herstellung von Spanplatten verwendet. Es gibt jedoch noch viele andere Verwendungsmöglichkeiten für Altholz, die nicht ausgeschöpft werden. Zum Beispiel ist die energetische Verwertung eine gute Möglichkeit, diese ansonsten verschwendete Ressource zu nutzen. In rund 80 Altholzkraftwerken kann die installierte Leistung von rund 800 Megawatt zur Stromerzeugung genutzt werden. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass die Entsorgung von Altholz keine Belastung für die Gesellschaft sein muss. 

    Die Entsorgung von Altholz ist ein komplexer und schwieriger Prozess, der aber für die Gesundheit unserer Umwelt unerlässlich ist. Mit weiteren Anstrengungen könnte Deutschland ein Modell für nachhaltige Abfallwirtschaft werden.

    Altholz ist prädestiniert für eine Kaskadennutzung stofflich-energetisch. In der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die stoffliche Verwertung höherwertiger als die energetische. Die Altholzverordnung (AltholzV) aus dem Jahr 2002 stuft allerdings beide Verwertungsarten als hochwertig ein. Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an einer Novellierung der Altholzverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des Standes der Technik und auf die fünfstufige Abfallhierarchie.

     

    Altholzverordnung

    Die Entsorgung von Altholz ist kein leichtes Unterfangen. Sie erfordert besondere Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie die Entsorgung von Altholz, die in der Altholzverordnung (AltholzV) festgelegt sind.

    Die Verordnung gilt für Erzeuger, Besitzer, Betreiber von Altholzaufbereitungsanlagen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (soweit sie Altholz verwerten oder beseitigen) sowie für Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung von Altholz übertragen wurden. Mit anderen Worten, es ist nichts, was man auf die leichte Schulter nehmen sollte.

    Die Altholzverordnung will die Umwelt schützen, indem sie die Menge an Altholz, die auf Deponien entsorgt wird, reduziert. Gemäß der Verordnung sind Erzeuger, Eigentümer und Betreiber von Altholzaufbereitungsanlagen verpflichtet, ihr Altholz gemäß den Bestimmungen der Verordnung zu verwerten oder zu beseitigen.

    Die Verordnung legt besondere Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz fest. Indem wir die in der Verordnung festgelegten Richtlinien befolgen, können wir dazu beitragen, dass Altholz entsorgt wird und gleichzeitig die Umwelt entlastet wird.

    Die Verordnung ordnet das Altholz in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in vier Kategorien ein und gibt in Anhang III eine nicht abschließende Zuordnung gängiger Altholzsortimente zu diesen Kategorien im Regelfall vor. Sie regelt ferner die Erfassung und Getrennthaltung der unterschiedlichen Altholzkategorien. Je nach Kategorie stellt die Verordnung unterschiedliche Anforderungen insbesondere an die stoffliche (Anhang I und II) und die energetische Verwertung, sowie Anforderungen an die Kontrolle von Altholz zur Holzwerkstoffherstellung und zur energetischen Verwertung und macht dazu Vorgaben zur Analytik.

    Mit Blick auf die damalige dreistufige Abfallhierarchie enthält die Verordnung eine spezielle Regelung des Gleichrangs von stofflicher und energetischer Verwertung. Beide Verwertungswege werden unter den in der Verordnung vorgegebenen Bedingungen als „hochwertig“ bezeichnet.

    Mit Blick auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 mit seiner neuen, fünfstufigen Abfallhierarchie sowie der Weiterentwicklung des Standes Technik zur Altholzaufbereitung und -behandlung und der Analytik bedarf die AltholzV einer Novellierung.