Bau- und Abbruchabfälle entsorgen: Die Entsorgung von Bauabfällen wird zum Schutz der Umwelt durch den Gesetzgeber streng geregelt.

Nach der Gewerbeabfallverordnung müssen Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen diese in der Regel getrennt halten, lagern, sammeln, transportieren und recyceln, sofern sie getrennt anfallen. Wenn diese Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, können sie Luft, Wasser und Boden verschmutzen und ernsthafte Gesundheitsprobleme für Mensch und Tier verursachen.

Allzu oft werden diese Abfälle jedoch einfach auf der Baustelle angesammelt, was sowohl für die Arbeiter als auch für die Umwelt eine Gefahr darstellt. Dieses organisierte Chaos macht die Arbeit nicht nur schwieriger und zeitaufwändiger, sondern erhöht auch das Unfallrisiko und verursacht ein unansehnliches Durcheinander.

Die Gewerbeabfallverordnung verlangt von den Erzeugern und Besitzern von Bau- und Abbruchabfällen, dass sie die Verantwortung für die Entsorgung übernehmen nach Möglichkeit recyceln. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um Umweltverschmutzung zu vermeiden und unseren Planeten für künftige Generationen zu bewahren.

Bestimmte Bau- und Abbruchabfälle müssen immer getrennt gesammelt werden. So dürfen Bau- und Abbruchabfälle, die mit gefährlichen Inhaltsstoffen (z. B. Asbest, Teer) verunreinigt sind, nicht mit Abfällen vermischt werden, die keine gefährlichen Eigenschaften besitzen. Werden diese Gesichtspunkte berücksichtigt, können Verzögerungen im Bau- oder Abbruchablauf vermieden und Kosten gespart werden.

Nach der bundesweiten Abfallstatistik sind „Mineralische Abfälle“ mit einem jährlichen Aufkommen von mehr als 220 Mio. Tonnen die mit Abstand größte Abfallfraktion. Den überwiegenden Teil dieser Stoffe bilden die Bau- und Abbruchabfälle. Zwar werden hiervon schon über 90 % einer stofflichen Verwertung zugeführt, es werden dabei aber nur 10 bis 15 % des Baustoffbedarfs durch Recyclingbaustoffe (RC-Baustoffe) gedeckt. Der größte Teil dieser Abfälle wird bei anderen Verwertungsmaßnahmen, wie der Verfüllung von Abgrabungen (über 50 %) und im Tief-, Deponie- und Landschaftsbau, eingesetzt.

Bau- und Abbruchabfälle Aufbereitung zu Recycling-Baustoffen

Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft muss es sein, Abfälle einer möglichst hochwertigen Verwertung, wie der Bauschuttaufbereitung und dem anschließenden Einsatz als RC-Baustoff, zuzuführen.

Im Jahr 2016 sind in Hessen rund 15,3 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfall angefallen. Davon wurden fast 4,4 Mio. Tonnen einer Bauschuttaufbereitung zugeführt, die den ersten Schritt in der Behandlungskette einer hochwertigen Verwertung darstellt. Diese Menge könnte bei entsprechender Nachfrage nach Recyclingbaustoffen deutlich gesteigert werden. Damit würden natürliche Ressourcen und begrenzter Deponieraum geschont.

Die Verwendung von Recyclingbaustoffen wird bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt. Um diese Vorbehalte abzubauen, wirbt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit den Verbänden der Bauwirtschaft auf Informationsveranstaltungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Die mangelnde Nachfrage nach Recycling-Baustoffen beruht oft auf Vorbehalten gegenüber deren Qualität oder Leistungsfähigkeit. Diese Vorbehalte sind jedoch weitgehend unbegründet. Recycelte Baumaterialien können genauso hochwertig und langlebig sein wie ihre neuen Gegenstücke. Einige recycelte Materialien – wie z.B. Stahl und Beton – sind sogar stärker als ihre neuen Gegenstücke. In dem Maße, in dem die Welt sich der Notwendigkeit bewusst wird, Ressourcen zu schonen, wird die Verwendung von recycelten Baumaterialien wahrscheinlich immer häufiger vorkommen. Für den Moment jedoch

Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, die Öffentlichkeit über die Vorteile der Verwendung von Recycling-Baustoffen aufzuklären und etwaige Mythen oder Vorbehalte gegenüber deren Qualität oder Haltbarkeit auszuräumen. Wir hoffen, dass wir mit mehr Aufklärung und Bewusstsein die Nachfrage nach Recycling-Baustoffen steigern und dazu beitragen können, unsere Umwelt für künftige Generationen zu schützen.

In vielen Fällen wissen Bauherren und Entwickler nicht einmal, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Daher arbeitet das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz daran, das Bewusstsein für die Vorteile der Verwendung von Recycling-Baustoffen zu stärken. Durch Informationsveranstaltungen und andere Initiativen trägt das Ministerium dazu bei, dass die Bauindustrie ihre Meinung über recycelte Materialien ändert. Mit einer erhöhten Nachfrage werden Bauherren und Entwickler einen größeren Anreiz haben, recycelte Materialien zu verwenden.

Bestehende Verwertungshemmnisse sollten identifiziert, Vorbehalte ausgeräumt und damit die Ziele der Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Möglich ist der Einsatz in allen Baubereichen (Hochbau, Straßenbau und Tiefbau). Damit RC-Baustoffe eingesetzt werden, sind sie bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen zu berücksichtigen. Die öffentliche Hand als Bauträger kommt nur so der ihr gesetzlich vorgegebenen Vorbildfunktion nach.

Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Bau- und Abbruchabfälle sind bis zur endgültigen Entsorgung Eigentum des Bauherrn. Die Verantwortung für die korrekte Entsorgung von Bauabfällen liegt beim Bauherr. Die Entsorgung von Bauabfällen ist ein kritisches Thema, das zum Schutz unserer Umwelt angegangen werden muss. Wenn bei Bauprojekten große Mengen an Abfällen anfallen, ist es wichtig, einen Plan für deren ordnungsgemäße Entsorgung zu haben. Es gibt viele Möglichkeiten für die Entsorgung von Bauabfällen, aber nicht alle sind gleich effektiv.

Die Entsorgung von Bauabfällen muss in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften erfolgen. Unsachgemäße Entsorgung von Bauschutt kann zu hohen Geldstrafen führen.

Für die endgültige Entsorgung sind Recyclingnachweise und abfallrechtliche Begleitscheine erforderlich, diese sind nach Abschluss der Baumaßnahme an die nutzende Verwaltung zu übergeben.

  • Anhang A-5: Vorlage der Verwertungsnachweise, abfallrechtlichen Begleitscheine etc.
  • Anhang A-4.5: Hinweise zur Abschlussdokumentation.

Die gesamte Dokumentation über die Baumaßnahme einschließlich der Entsorgung ist der Verwaltung nach Abschluss der Baumaßnahme zu übergeben.

Abfallschlüssel von Bau- und Abbruchabfällen

Zur Entsorgung werden Bau- und Abbruchabfälle in Kapitel 17 der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) klassifiziert. Eine vollständige Liste der Bau- und Abbruchabfälle finden Sie weiter unten.

Die Klassifizierung zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Abfälle ordnungsgemäß verwaltet und entsorgt werden. So können beispielsweise einige Bau- und Abbruchabfälle recycelt oder wiederverwendet werden, während andere auf einer Deponie entsorgt werden müssen, wiederum andere können gefährliche Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßem Umgang für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sein können.

Wenn wir die Klassifizierung von Bau- und Abbruchabfällen verstehen, können wir dazu beitragen, die negativen Auswirkungen dieser Aktivitäten auf die Umwelt zu verringern. Daher ist es wichtig, dass sie, wann immer möglich, recycelt oder wiederverwendet werden.

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält eine umfassende Liste von Bau- und Abbruchabfällen.

Abfallschlüssel der Bau- und AbbruchabfälleAbfallbezeichnung
17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01Beton
17 01 02Ziegel
17 01 03Fliesen und Keramik
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01Holz
17 02 02Glas
17 02 03Kunststoff
17 02 04*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 01Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02Aluminium
17 04 03Blei
17 04 04Zink
17 04 05Eisen und Stahl
17 04 06Zinn
17 04 07gemischte Metalle
17 04 09*Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10*Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 04 11Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen
17 05Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07*Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 05*asbesthaltige Baustoffe
17 08Baustoffe auf Gipsbasis
17 08 01*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 01*Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Abfalleinstufung: Entsprechend der vorgenommenen Abfalleinstufung ist die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfälle zu wählen. Dies wird durch die stoffliche Trennung erleichtert. Dabei ist zu beachten, dass Bau- und Abbruchabfälle vorrangig zu verwerten sind. Nur wenn keine Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sind sie zu beseitigen.

Bau- und Abbruchabfälle können auf unterschiedliche Art und Weise verwertet werden. Als Beispiel sind die Schrottverwertung, die Herstellung von Sekundärbaustoffen und die Nutzung von Holz als Werkstoff oder Energieträger zu nennen.

Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“

Das Merkblatt zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfälle der hessischen Regierungspräsidien vom Dezember 2015 wurde im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und die Erfahrungen aus dem Vollzug der Abfallbehörden überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anpassungen des Baumerkblattes an die neue Gewerbeabfallverordnung, die Beurteilung von Schwermetallgehalten zur Abfalleinstufung und die Regelungen für HBCD-haltige Dämmstoffe. Es wurde mit dem Stand 01. September 2018 veröffentlicht.

Bauabfälle stellen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Sie machen einen großen Teil der jährlich anfallenden festen Abfälle aus, und ihre Entsorgung ist ein komplexes und schwieriges Problem.

In Hessen unterliegt die Entsorgung von Bauabfällen strengen Vorschriften. Um sicherzustellen, dass die Abfälle ordnungsgemäß klassifiziert, beprobt, getrennt, recycelt und entsorgt werden, wurde ein Merkblatt als Leitfaden für Bauherren, Bauleiter, Abbruchunternehmen, Ingenieurbüros und andere Planer erstellt.

Das Merkblatt gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten von Bauabfällen, die Entsorgungsmethoden und die verfügbaren Recyclingmöglichkeiten. Es enthält auch Informationen über die Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Wenn Sie die Richtlinien in diesem Merkblatt befolgen, können Sie dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und sicherzustellen, dass die hessischen Bauabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

Das Merkblatt Entsorgung von Bau- und Abbruchabfälle soll Bauherren, Bauleitern, Abbruchunternehmen, Ingenieurbüros und anderen Planern in Hessen als Leitfaden für die richtige Abfallklassifizierung, Probenahme, Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Bauabfällen dienen. Die Klassifizierung und Trennung von Bauabfällen ist für ein effektives Recycling und eine effektive Entsorgung unerlässlich. Eine unsachgemäße Entsorgung von Bauschutt kann Boden und Wasser verunreinigen, die öffentliche Gesundheit gefährden und zu einer optischen Verschmutzung führen.

Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen (Baumerkblatt) (Stand 2018) (PDF / 934.3 KB)